Re: Sonder-/Zusatzurlaub (5 Tage) - wie lange vom AG einforderbar? (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 11.02.2005, 12:21 (vor 7017 Tagen) @ Susanne

Hallo Susanne,

der Zusatzurlaub unterliegt den gleichen Regeln (was Gültigkeit und Verfall des Anspruches angeht) wie der normale Urlaub. Dieses betrifft auch die Möglichkeit der Übertragbarkeit ins nächste Urlaubsjahr. Siehe hierzu bitte in das Bundesurlaubsgesetz. Es könnte aber weiter auch sein, dass hierzu in einem Tarifvertrag noch weitere Regeln enthalten sind wie aber ggf. auch in sonstigen betrieblichen Vereinbarungen.

Du hast vermutlich nur noch die Chance auf den Zusatzurlaub für das Urlaubsjahr 2004, sofern keine Sonderregelungen wie o. erwähnt Anwendung finden.

Der Anspruch auf den Zusatzurlaub aus 2004 verfällt aber auch zum 31.03.05. Du solltest diesen dann auch vorher nehmen. Wenn du also nun in 2005 noch alte Urlaubsansprüche nimmst, solltest Du dem AG mitteilen, dass der Urlaub welchen du gerade nimmst der alte aus 2004 ist.

Der AG darf diesen Zusatzurlaub nicht verweigern, also einfach wegfallen lassen. Du musst aber auch dem AG, z.B. durch Abgabe einer Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweis, belegen, dass Du eine Anspruch hast.

Bernhard


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion