nicht fristgerechte Kündigung (Kündigung)

hackenberger, Monday, 16.03.2009, 14:23 (vor 5546 Tagen) @ Tane

Hallo Tane,

» Eine Zustimmung liegt nicht vor, auch wurde ich nicht angehört.
»
» Was ratet ihr mir> Es ist wohl das Beste, wenn sie sich einen Rechtsanwalt
» nimmt und Kündigungsschutzklage einreicht, oder>

Ja, hier ist es am Besten, die Koll. nimmt sich einen Rechtsanwalt und lässt eine Möglichkeit der Kündigungsschutzklage klären.

Denn hier ist die Rechtslage auf Grund des TV und Tatsache, dass sie weitergearbeitet hat und der AG diese Arbeitskraft angenommen und auch vergütet hat etwas Besonderes. Hier muss ein Rechtanwalt daher diese klären.

Ich sehe es so, lt. TV wäre das Beschäftigungsverhältnis automatisch mit Beginn der Altersrente geendet. Da sie weitergearbeitet hat und der AG diese Arbeitskraft angenommen und vergütet hat, ist ein neues Arbeitsverhältnis geschlossen worden. Dieses hätte nun wie jedes andere Gekündigt werden müssen und das IA hätte dieser Kündigung zustimmen müssen, also Kapitel IV SGB IX wäre zur Anwendung gekommen.

Doch einen solchen Fall hatte ich auch noch nie, daher sollte man hier einen Rechtsanwalt einbinden.

Aber Achtung; Kündigungsschutzklage muss innerhalb 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingelegt werden.

Du solltest als SchwbV auf alle Fälle die mangelnde Anhörung/ Beteiligung der SchwbV und des IA bemängeln. Also den AG entsprechend anschreiben. Kopie dann an die Koll. für ihre Unterlagen.

PS: Was sagt/ unternimmt der BR/PR>


Nun noch die Bitte, ergänze bitte Dein Profil mit der Angabe, welches Recht bei euch zur Anwendung kommt, BetrVG oder PersVG>


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