Kündigung (Allgemeines)
Hallo Elke,
da das Versorgungsamt den Schwerbehindertenausweis bis Dez 08 verlängert hat (aus welchen Gründen auch immer), ist davon auszugehen, dass die Kollegin bis dahin schwerbehindert ist. Nach §116 SGB müssen noch 3 Monate hinzugerechnet werden, bis die Schwerbehinderteneigenschaft wegfällt.
Einen ähnlichen Fall hatte ich auch, da habe ich der Personalabteilung den §116 mit Kommentar kurz erläutert und dann war es kein Problem.
Von einer arglistigen Täuschung würde ich nicht sprechen, da der Ausweis ja bis Dez 08 verlängert wurde, auch wenn vorher das Sozialgerichtsverfahren endete.
Sinnvoll ist es aber, dies von einem in SGB IX-erfahrenen Anwalt klären zu lassen. Aber vorher nochmal mit dem AG den §116 durchsprechen und darauf hinwirken, dass die Kündigung zurückgenommen wird.
Gruß
Michael
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Grüße aus dem schönen Franken!
Michael