Neufeststellung BG (Fragen zu einer Behinderung)

Uehlein, Bayern, Tuesday, 24.03.2009, 14:58 (vor 5520 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin seit meinem 14. Lj. durch einen Unfall mit 50% BG eingestuft und habe auch seit dieser Zeit einen Schwb-Ausweis. Im Jahr 2005 hatte ich eine Krebserkrankung und bin für die Dauer bis Febr. 2010 auf 80% GB hochgestuft worden. Im Febr. soll nun eine Neueinstufung stattfinden und ich habe nun etwas "Bammel" davor, dass ich unter die jahrzehntelang anerkannte Behinderung von 50% fallen könnte. Dies wäre umso schlimmer für mich, da ich auf der Grundlage meiner Behinderung zum 01.07.2010 bereits in die Passivphase der Altersteilzeit komme und mit 60 Jahren die vorgezogene Rente für Schwb in Anspruch nehme. Als ich nach meiner OP im Jahr 2005 die Höhereinstufung beantragte, habe ich mit dem Vorsitzenden des VDK Verbindung aufgenommen um von ihm einen fachlichen Rat zu bekommen. Leider konnte mir dieser auch keine verbindliche Aussage zukommen lassen wie in solchen Fällen entschieden wird, bzw. vielleicht schon durch ein Urteil entschieden wurde.
Meine Frage wäre nun, ob irgendjemand von Euch einen gleichgelagerten Fall kennt und ob es soetwas wie einen "Vertrauensschutz" gibt wenn man über all die Jahre schon eine anerkannte Behinderung von 50% hatte>. Selbst das Versorgungsamt konnte mir damals keine verbindliche Aussage geben wie hier verfahren wird.

Vielen Dank im voraus

W.Ühlein
SchwbV


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion