Neufeststellung BG (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Thursday, 26.03.2009, 01:59 (vor 5519 Tagen) @ Uehlein

Hallo W.Ühlein,

die Heilungsbewährung welche bei Dir wohl ausläuft betrifft ja "nur" den GdB betreffend der Krebserkrankung. Daher könnte man davon ausgehen, dass der vor der Krebserkrankung bestandene GdB von 50 auch weiter Bestand haben wird.

Aber sicher ist man erst nach Rechtskraft eines neues Feststellungsbescheides.

Sollte hier im Rahmen der auslaufenden Heilungsbewährung ein Gesamt-GdB von < 50 festgestellt werden, so kann man hier dann alle Rechtsmittel im Anspruch nehmen. Also ggf. neue bisher nicht bewertete gesundheitliche Beeinträchtigungen einbringen, Widerspruch und Klage gegen des Feststellungsbescheid. Klage ggf. bis zum BAG.

Für die Rente ist es nur entscheiden, dass am Tage des Eintritts der Rente (Beginn) eine Schwerbehinderung (GdB 50) besteht/ bestanden hat. Was am Tage da nach ist spielt keine Rolle. Also ggf. guten Anwalt und alle Rechtsmittel ausschöpfen.

Was ganz wichtig ist, auf alle Fälle rechtzeitig die Nachfolge im Mandat regeln. Stellis ggf. wählen lassen!

PS:

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