Wiedereingliederung nach Freistellung von der Arbeit (Allgemeines)

Schnell, Friday, 27.03.2009, 11:28 (vor 6419 Tagen)

Hallo zusammen,

eine schwerbehinderte Beschäftigte war mehrere Monate krank. Ihr Team ist während ihrer Krankheit in ein anderes Gebäude umgezogen. Im neuen Gebäude sind mehrere Umbaumaßnahmen notwendig, die der Arbeitgeber grundsätzlich bereit ist durchzuführen, die sich zeitlich aber nun doch sehr hinauszögern. Der behandelnde Arzt der Kollegin hat sie bisher noch weiter Arbeitsunfähig geschrieben, obwohl sie eigentlich aus gesundheitlicher Sicht jederzeit mit der stufenweise Wiedereingliederung beginnen kann. Nun möchte der Arzt sie nicht mehr länger krank schreiben, was ja aus seiner Sicht auch verständlich ist. Die Kollegin kann aber aufgrund der sich verzögernden Umbaumaßnahmen noch nicht sofort mit der Wiedereingliederung beginnen. Der Arbeitgeber hat ihr nun schriftlich mitgeteilt, dass sie bis zur Herstellung ihres Arbeitsplatzes von der Arbeit freigestellt sei. Die Kolleginn hat nun Bedenken, dass sie rechtlich keinen Anspruch mehr auf eine stufenweise Wiedereingliederung hat, wenn sie diese nicht aus einer bestehenden Krankheit heraus beginnt. Ist dies so korrekt> Über die Infos hier im Forum habe ich nur gefunden, dass der Wiedereingliederung mindestens eine 6-wöchige Krankheit vorangegangen sein muss. Muss diese aber nahtlos vor der Wiedereingliederung sein> Ist die Freistellung unschädlich für sie>
Hat hier jemand weitergehende Infos oder einen Rat für mich> Danke für eure Hilfe. Liebe Grüße Birgit Schnell


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