Re: Kündigung in der Probezeit (Kündigung)

hackenberger, Tuesday, 15.02.2005, 19:28 (vor 7019 Tagen) @ Martin

Hallo Martin,

SGB IX Kapitel 4
Kündigungsschutz

§ 90 Ausnahmen.
(1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten nicht für schwerbehinderte Menschen,
1. deren Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als sechs Monate besteht oder
........

3) Der Arbeitgeber zeigt Einstellungen auf Probe und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 unabhängig von der Anzeigepflicht nach anderen Gesetzen dem Integrationsamt innerhalb von vier Tagen an.

Bernhard


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