Aufgaben der G-SchwbV als Krankheitsvertretung (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo Paul,
die Antwort ist ganz klar, NEIN, die GSchwbV ist hier nicht zuständig und kann auch nicht aktiv werden.
Weiter, AU (Krankheit) besagt aber nicht zwingend auch Mandatsverhinderung. Also die VPSchwb oder Stelli können auch, sofern es nicht der Gesundheit entgegensteht in der AU im Mandat tätig werden.
Gleiches gilt bezüglich Urlaub!
Daher ist es immer wichtig, möglichst mehr als ein Stelli zu wählen.