Aufgaben der G-SchwbV als Krankheitsvertretung (Gesamt-Konzern-SBV)

Paul, Hamburg, Tuesday, 31.03.2009, 14:11 (vor 6412 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für die schnelle, wenn auch für mich unbefriedigende Antwort.

Die GSchwbV darf Betriebe vertreten, in deren theoretisch eine Vertretung gewählt werden könnte, dies aber aus welchen Gründen auch immer nicht geschehen ist.
Wurden jedoch zwei gewählt und die Eine fällt dann wegen einer schweren Erkrankung aus, die Andere weilt auf Ibiza, so werden die Kollegen im Betrieb von niemanden vertreten!> Dies finde ich sehr unschön und auch unlogisch, wenn man davon ausgeht, dass den Menschen mit Behinderung immer ein Ansprechpartner zur Verfügung stehen sollte.
In den Kommentaren wird immer auf das Fehlen einer örtlichen SBV abgezielt. Eine Konkretisierung hierzu habe ich so nicht gefunden.
Woraus leitet sich denn die „Nichtzuständigkeit“ der GSchwbV ab>

Gruß Paul


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