Gespräch zwischen sbMA und AG (Allgemeines)
hallo !!
wer kann mir genaueres sagen.
lt. SGB hat der schwerbehinderte Mitarbeiter die Möglichkeit eine Person seines Vertrauens bei einem betriebsinternen Gespräch zwischen ihm und dem Arbeitgeber hinzuzuziehen.
Diese Vertrauensperson ist SBV od. BR /PR - richtig !!
Ist es demnach auch rechtens, wenn dieser MA auch eine "betriebsfremde " = externe Person ( kein ifD,AfA,IA - Mitarbeiter;kein RA; kein Familienangehöriger) mit am Gespräch teilnahmen lässt>
mit freundlichen Grüssen
Axel Kern
SBV