Gespräch zwischen sbMA und AG (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Thursday, 02.04.2009, 08:13 (vor 6413 Tagen) @ stahlgruber

Hallo Axel
» wer kann mir genaueres sagen.
» lt. SGB hat der schwerbehinderte Mitarbeiter die Möglichkeit eine Person
» seines Vertrauens bei einem betriebsinternen Gespräch zwischen ihm und dem
» Arbeitgeber hinzuzuziehen.
» Diese Vertrauensperson ist SBV od. BR /PR - richtig !!

Es kann SBV und BR sein

»
» Ist es demnach auch rechtens, wenn dieser MA auch eine "betriebsfremde " =
» externe Person ( kein ifD,AfA,IA - Mitarbeiter;kein RA; kein
» Familienangehöriger) mit am Gespräch teilnahmen lässt>

Das hatte ich bisher einmal. Da wollte ein Kollege einen Rechtsanwalt mitbringen. Dies hat unsere PersAbt. abgelehnt mit dem Hinweis, dann soll das Gespräch auch unter Beteilgung unserer Rechtsabteilung geführt werden.

Kommt vielleicht auch auf den einzelfall an, welche betriebsfremde Person aus welchem grund teilnehmen soll.

LG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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