AG verweigert Seminarteilnahme (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Tuesday, 07.04.2009, 19:06 (vor 5523 Tagen) @ Gina

Hallo Gina,

habe gerade diesen Link gefunden, er erklärt Dir die Vorgehensweise.

Man kann als Sicherheit auch folgender Maßen handeln, besonders wenn man davon ausgehen muss, dass nicht mehr zeitig genug ein Beschluss des ArbG erlangt werden kann.

Durchsetzung der Teilnahme: "Wer ganz sicher gehen will, meldet vorsorglich für die Zeit der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung Urlaub oder Bildungsurlaub an, der dann nach einer gerichtlichen Klärung wieder gutgeschrieben wird. Zwar bedarf auch der Urlaub einer Bewilligung, die der Arbeitgeber verweigern kann. Mit einem solchen Vorgehen signalisiert der Teilnehmer aber, dass er jede Möglichkeit der Legalisierung der Arbeitsbefreiung ausschöpft und verhindert damit arbeitsrechtliche Konsequenzen."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion