Frankreich (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Friday, 17.04.2009, 16:19 (vor 6398 Tagen) @ David

Hallo "Sewcz",


das Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX mit all seinen Vorteilen (aber auch Nachteile)gilt nur in Deutschland und nur für AN, die ihren ständigen Arbeitsplatz in D. haben
Ähnliche gesetzlichen Regelungen habe ich sonst nirgends auf der Welt gefunden.
Vielleicht weist da jemand anders mehr>
LG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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