Kündigung zum 30.06.09 (Zusatzurlaub)

hackenberger, Monday, 27.04.2009, 13:46 (vor 5501 Tagen) @ scho4202

Hallo Alexander,

schaue doch bitte einmal unter A-Z "Zusatzurlaub". Auch hier findest Du einen entscheidenden Satz, im Bundesurlaubsgesetz, § 5 Teilurlaub. Der Koll. scheidet im ersten Halbjahr aus. :-(

Aber bitte auch einmal hier! [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4313]Anleitung - bitte unbedingt vorher Lesen!!![/link] und hier, [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8551]Bitte um notwendige/ hilfreiche Hinweise[/link].


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