Kündigung zum 30.06.09 (Zusatzurlaub)
Hallo Alexander,
schaue doch bitte einmal unter A-Z "Zusatzurlaub". Auch hier findest Du einen entscheidenden Satz, im Bundesurlaubsgesetz, § 5 Teilurlaub. Der Koll. scheidet im ersten Halbjahr aus.
Aber bitte auch einmal hier! [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4313]Anleitung - bitte unbedingt vorher Lesen!!![/link] und hier, [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8551]Bitte um notwendige/ hilfreiche Hinweise[/link].