Outsourcing (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 29.04.2009, 13:54 (vor 6386 Tagen)

Hallo liebe Interessensvertreter,
hier mal wieder eine Frage, zu der ich trotz Suchfunktion nichts finde.
In unserem Haus wird eine Abteilung zum 01.05.09 ausgegliedert, sprich die bisher dort Beschäftigten gehören nicht mehr zu unserem Betrieb sondern es handelt sich um einen neuen Arbeitgeber. In diesem Bereich befinden sich auch Schwerbehinderte. Wie lange nach Betriebsübergang ist die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat eigentlich noch mit für diese Personen zuständig> Soweit ich weiß, gibt es hier doch eine bestimmte Übergangsfrist von etwa 3 Monaten> Hab aber keine fundierte Quelle dazu gefunden. Da es sich konkret um einen evtl. Kündigungsfall aus krankheitsbedingten Gründen in diesem Personenkreis handelt, werde ich ggf. nochmal gefragt sein.
Vielleicht kann mir jemand sagen, wo ich das im SGB IX finden kann>

Vielen Dank bis dahin
Andrea

Outsourcing

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 29.04.2009, 14:09 (vor 6386 Tagen) @ Apanatshi

Jetzt antworte ich auf meine Anfrage doch gleich selber, bin durch Zufall auf folgendes gestoßen:
Soweit ich verstanden habe (bezugnehmend auf § 321 BetrVG und § 613 a BGB Betriebsübergang) übernimmt der bisherige Betriebsrat die Geschäfte für eine Dauer von längstens 6 Monate, dann dürfte das auch für die SBV zutreffen.
Sollte jemand aber noch was detailliertes im SGB IX finden, wäre ich dankbar.

Gruß Andrea

Outsourcing

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 29.04.2009, 14:30 (vor 6386 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,
§ 21 a Abs.1 ist die richtige Fundstelle:

(1) Wird ein Betrieb gespalten, so bleibt dessen Betriebsrat im Amt und führt die Geschäfte für die ihm bislang zugeordneten Betriebsteile weiter, ...... Der Betriebsrat hat insbesondere unverzüglich Wahlvorstände zu bestellen. Das Übergangsmandat endet, sobald in den Betriebsteilen ein neuer Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist, spätestens jedoch sechs Monate nach Wirksamwerden der Spaltung. Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann das Übergangsmandat um weitere sechs Monate verlängert werden.

Leite für dich folgendes ab:
- Organisiere im neuen Betriebsteil eine SBV-Wahl.

Fundstellen zum Übergangsmandat unter A-Z:
http://www.schwbv.de/wahlen_uebergangsmandat.html

PS: Nähere Ausführungen finden sich auch in der Kommentierung ab Rn. 59 zu § 94 SGB IX in Ernst/Adlhoch/Seel.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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