Feststellung (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo Mario,
schaue Dir einmal den § 97 SGB IX an, dort findest Du die Antwort.
§ 97 (1) regelt die Wahl der GSchwbV (wahlberechtigt sind hier die örtl. VPSchwbV)
§ 97 (2) regelt die Wahl der KSchwbV wahlberechtigt sind hier die GVPSchwbV)
PS: es wäre auch ganz nett, wenn Du die Gründe Deiner Anfrage, also was, wiso warum, angeben würdest. Weiter auch wieviele örtl. SchwbV gibt es und wieviele GSchwbV gibt es>
Aber bitte nicht nur den Gesetzestext lesen sondern auch den Kommentar dazu.
Weiter haben wir auch ein tolle Seite hier zum Thema: Wissenswertes rund um die Wahl zur Konzern- und Gesamtschwerbehindertenvertretung
PS: Bitte auch einmal diesen beitrag lesen: [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4313]Anleitung - bitte unbedingt vorher Lesen!!! (...von der Redaktion)[/link] und auch beachten.
So nun viel Spaß beim lesen.