Feststellung (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Wednesday, 06.05.2009, 20:02 (vor 6376 Tagen) @ MarioSchuette

Hallo Mario,

schaue Dir einmal den § 97 SGB IX an, dort findest Du die Antwort.

§ 97 (1) regelt die Wahl der GSchwbV (wahlberechtigt sind hier die örtl. VPSchwbV)
§ 97 (2) regelt die Wahl der KSchwbV wahlberechtigt sind hier die GVPSchwbV)


PS: es wäre auch ganz nett, wenn Du die Gründe Deiner Anfrage, also was, wiso warum, angeben würdest. Weiter auch wieviele örtl. SchwbV gibt es und wieviele GSchwbV gibt es>

Aber bitte nicht nur den Gesetzestext lesen sondern auch den Kommentar dazu.

Weiter haben wir auch ein tolle Seite hier zum Thema: Wissenswertes rund um die Wahl zur Konzern- und Gesamtschwerbehindertenvertretung

PS: Bitte auch einmal diesen beitrag lesen: [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4313]Anleitung - bitte unbedingt vorher Lesen!!! (...von der Redaktion)[/link] und auch beachten. ;-)

So nun viel Spaß beim lesen.;-)


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