Langzeitkranker (Kündigung)

hackenberger, Sunday, 10.05.2009, 18:38 (vor 5491 Tagen) @ ke061005

Hallo "ke061005",

» habe eine Frage zur Aussicht einer Kündigung eines Langzeitkranken ohne
» dass in den letzten Jahren ein BEM durchgeführt wurde.
Sofern ein BEM positive Aussichten auf eine weitere Beschäftigung ermöglicht hätte, kann die Nichtdurchführung die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit anfechtbar machen. Dieses ist aber nicht so, wenn ein BEM keine Chancen auf eine Weiterbeschäftigung ermöglicht hätte.
Sollte der Koll. aber schwerbehindert oder gleichgestellt sein, solltest Du dieses in der Stellungnahme im § 85-Verfahren beim IA angeben.

» inzwischen voll und unbefristet EM-verrentet, möchte aber wieder auf
» seinen alten Arbeitsplatz stufenweise einsteigen mit Teilzeit, sofern die
» ärzliche Prognose es zulässt.
Wenn der Koll. doch so wie Du schreibst, in Gänze Erwerbsunfähig ist, kann er ja nicht mehr arbeiten. Weiter wäre in jedem Fall bei einer Tätigkeit vorher dieses mit der DRV zu besprechen, nicht dass sonst eine Rentenkürzung/-anrechnung erfolgt. Weiter würde eine Tätigkeit ja auch der Tatsache „voll/ in Gänze EM-Rente“ widersprechen.

Ob ein AG ggf. auch AN mit EM-Renten beschäftigen muss, hängt ggf. vom Tarifvertrag ab. Also sofern ein TV zu Anwendung kommt, dort einmal nachsehen ob es dazu eine Regelung gibt. Weiter müsste der AG einen geeigneten freien Arbeitsplatz haben.


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