Outplacement (Kündigung)
Hallo "zicko",
das oberste Ziel sollte sein, das bestehende Arbeitsverhältnis zu erhalten. Also Beachtung/ Anwendung der §§ 84 (1) i.V. 81 (4) SGB IX.
Selbstverständlich sollten alle im Rahmen von Outplacement angebotenen Maßnahmen auch die ggf. gegebenen Besonderheiten aus der Schwerbehinderung beachten und denen Rechung tragen.
Ich habe hier eine Beitrag gefunden der das Thema insgesamt ganz gut behandelt.
Outplacement, Outplacement-Risiken und wirkungsvolle Alternativen