Arbeitsentlastung wegen Personalratstätigkeit (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Friday, 15.05.2009, 15:06 (vor 6367 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,

die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung ist entsprechend anzupassen.

Der aufgeführte BAG-Beschluss dürfte so auch im Bereich des BPersVG Anwendung finden.

Doch hier wäre der PR gefordert sich für die PR-Mitglieder einzusetzen. Man sollte sich als SchwbV hier heraushalten um nicht das Verhältnis der SchwbV mit dem AG zu belasten.


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