Arbeitsentlastung wegen Personalratstätigkeit (Umgang mit BR / PR)
Hallo Peter,
die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung ist entsprechend anzupassen.
Der aufgeführte BAG-Beschluss dürfte so auch im Bereich des BPersVG Anwendung finden.
Doch hier wäre der PR gefordert sich für die PR-Mitglieder einzusetzen. Man sollte sich als SchwbV hier heraushalten um nicht das Verhältnis der SchwbV mit dem AG zu belasten.