Rentenantrag bei befristetem GdB (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Tuesday, 19.05.2009, 14:53 (vor 5465 Tagen) @ jaha

Hallo "jaha",

Du bist neu hier, daher erst einmal ein Willkommen. :flower:

Aber auch gleich ein Hinweis. Die Anfragen lesen sich einfach schöner, wenn man eine Anrede und eine Schlussfloskel nutzt. ;-)

So nun zu Deiner Frage. Wenn man als Schwerbehinderter ohne Abschlag in Rente gehen möchte, so muss man am ersten Tag des Rentenbeginns, also nicht am Tage der Antragstellung, schwerbehindert sein.

Im einem lfd. Klageverfahren, ggf. bis zum Bundessozialgericht, hat man weiter den rechtl. Status als Schwerbehinderter bis ein entsprechendes (negatives = GdB < 50) Urteil rechtskräftig ist.

Aber auch der Hinweis, Rentenfragen ab besten an die Fachleute hier, also an die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) stellen. Die zuständige Beratungstelle findest Du im Internet.


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