Schwerbehinderung, nach LBG -NRW (Zusatzurlaub)

hackenberger, Tuesday, 19.05.2009, 14:58 (vor 5479 Tagen) @ ulborn

Hallo "ulborn",

Du bist neu hier, daher erst einmal Willkommen. :flower:

Nun aber auch gleich ein Hinweis. Wir sind hier ein Forum für Mandatsträger, siehe auch im Kopf der Webseite. Daher auch gleich eine Bitte. Wende dich bitte mit Deinen berechtigten Fragen an die Schwerbehindertenvertretung in Deinem Betrieb. Diese hilft Dir bestimmt gerne weiter und beantwortet auch gerne Deine Fragen.

Doch diesen Hinweis totzdem, Sofern Du bei Deinem AG Deinen Anspruch auf Zusatzurlaub geltend gemacht hast, hast Du auch einen Rückwürkenden Anspruch, ansonsten sind die Ansprüche aus den zurückliegenden Jahren verfallen.

Weiters zum Thema Zusatzurlaub findest Du unter A-Z (Zusatzurlaub) und bei Deiner SchwbV im Betrieb.

Kontextlink:
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=5199#p5202]Zusatzurlaub rückwirkend>[/link]


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