Todesfall, kann Urlaub dann auch ausgezahlt werden? (Allgemeines)

VPSchwb Peter Nöthen, NRW und Bundesweit aufgestellt, Wednesday, 27.05.2009, 07:19 (vor 6358 Tagen)

Der Koll. ist verstorben und konnte folglich zu Lebzeiten seinen Urlaub nicht antreten wegen einer Krankheit die schließlich zum Tode führte. In Tarifverträge usw. heißt es doch immer, das Arbeitsverhälnis ende mit dem ausscheiden oder durch Tod! Nach EU Richtl. kann nach dem Ausscheiden der nicht genommene gesetzliche, auch Zusatz-Urlaub, Urlaub ausgezahlt werden!
Nun er konnte den Anspruch selbst ja nicht mehr stellen.... nun erhebt seine hinterbliebene Ehefrau den Anspruch, auf Auszahlung nicht genommener Urlaubstage, und hat in einer Anfrage, auf Auszahlung der nicht genommenen Urlaubstage und Zusatztage, vom Arbeitgeber erwartungsgenäß eine abschlägige Antwort erhalten.

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Danke für Eure Hilfe

MfG

Peter aus Köln am Rhein


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