Todesfall, kann Urlaub dann auch ausgezahlt werden? (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 27.05.2009, 08:21 (vor 6358 Tagen) @ VPSchwb Peter Nöthen

Hallo Peter,

als Neuer hier im Forum Dir erst einmal ein Willkommen :flower:

Nun zu Deiner Frage.

BAG, Urteil vom 23.6.1992 - 9 AZR 111/91 -
Leitsatz:
Endet das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers, so erlischt der gesetzliche Urlaubsanspruch. Es entsteht kein Urlaubsabgeltungsanspruch, der auf den Erben übergehen könnte. Der Anspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG setzt voraus, dass der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses lebt. Die Bestimmungen des Manteltarifvertrages für die Arbeiter des rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus, gültig ab 1.9.1973, - nach dem Stand vom August 1987 - weichen insoweit von der gesetzlichen Regelung nicht ab
.

Aber es wäre vielleicht auch einmal von Interesse einen solchen Fall bis zum EuGH zu bringen. Der EuGH könnte ja auch hier zu einer anderen Entscheidung kommen. Denn nachvollziehbar wäre es, da das Urlaubsentgelt ja ein Bestandteil der Gesamtentlohnung für das bestehende Arbeitsverhältnis ist.

PS: Beiträge mit einer Anrede und Schlussfloskel lesen sich schöner. ;-)


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