Informationspflicht (Allgemeines)
Gib es Für die Schwerbehindertenvertretung auch so eine klare Regelung>
Das Bundespersonalvertretungsgesetz sieht in §68
Abs.2 ein Informationsrecht des Personalrats vor. Dort
heißt es:
»Die Personalvertretung ist zur Durchführung ihrer
Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten
Ihr sind die hierfür erforderlichen Unterlagen vorzulegen
--
Dtraut