Informationspflicht (Allgemeines)

dtraut, Berlin, Wednesday, 10.06.2009, 07:51 (vor 6344 Tagen)

Gib es Für die Schwerbehindertenvertretung auch so eine klare Regelung>
Das Bundespersonalvertretungsgesetz sieht in §68
Abs.2 ein Informationsrecht des Personalrats vor. Dort
heißt es:
»Die Personalvertretung ist zur Durchführung ihrer
Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten

Ihr sind die hierfür erforderlichen Unterlagen vorzulegen

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Dtraut


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