Antrag auf Gleichstellung, ob sich dieser rendiert?? (Gleichstellung)

rjkrgbg ⌂, Regensburg, Tuesday, 16.06.2009, 16:53 (vor 5451 Tagen)

Hallo wer kann mir helfen>

Habe eine Kollegin, die 48 Jahre alt ist und jetzt Ihren Antrag auf Feststellung Schwerbehinderung gestellt hat. Im ersten Bescheid hat sie 20 GdB bekommen. Gegen diesen Bescheid hat sie Widerspruch eingelegt.

Die Kollegin war bisher im Osten Deutschland bei der VCS als Angestellte beschäftigt und der Standort Chemnitz wurde damals verkauft und sie ist beim Verkauf nicht mitgegangen! Sie wurde zum Standort Regensburg als nächst möglicher Standort der VCS versetzt. Sie wohnt in der Nähe von Chemnitz.

Jetzt hat sie einen Teilabhilfebescheid bekommen nach § 85 SGG. Jetzt wurde ein GdB von 30 festgestellt. Bis zum 26.06.09 muß sie sich schriftlich entscheiden ob sie dem Bescheid zustimmt und die 30 GdB annimmt oder nicht.
Und damit wäre auch der Widerspruch dann erledigt.

Soll ich der Kollegin dazu raten den Teilabhilfebescheid nicht anzunehmen und sie soll den Widerspruch weiter laufen lassen, oder soll ich ihr raten, das die Kollegin ihn annimmt und bei BA eine Gleichstellung beantragt>

Ob Sie hier große Chancen hat die Gleichstellung zu bekommen, kann ich nicht einschätzen, da der Arbeitsplatz momentan bei der VCS in Regensburg nicht gefährdet ist, glaube ich!

Folgende Erkrankungen wurden Ihr anerkannt:
1. Schwerhörigkeit beidseitig mit Ohrgeräuschen
2. seelische Störung (zusätzlich als eine behandlungsbedürftige Depression anerkannt)
3. Funktionsbehinderung der Wirbelsäule
4. Varikosis der Beine.

Was soll ich der Kollegin empfehlen>> Ich weiß es momentan nicht!

--
Reinhold Krauß


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