Gleichstellung od. Verschlimmerungsantrag? (Gleichstellung)

barevi, Bayern, Unterfranken, Thursday, 25.06.2009, 07:53 (vor 5440 Tagen)

Guten Morgen Ihr Lieben,

wie aus meinem Profil zu erkennen ist, bin ich in unserem LRA sowohl die gewählte Vertrauensperson der schwerbehinderten MA, als auch die BEM- Beauftragte. In letztgenannter Funktion wurde mir nun bekannt, dass ein MA im Jahr 2003 auf Anraten des Amtsarztes einen Gleichstellungsantrag gestellt hat, nachdem ihm GdB 40 zuerkannt worden war. Der MA ist „Beamter auf Lebenszeit“, also unkündbar. Eine abschließende Entscheidung in dieser Angelegenheit liegt bisher nicht vor, die Gerichte „tun sich schwer“. Nachdem Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt war, die entsprechenden div. Verhandlungen vor dem Sozialgericht durchlaufen waren, eine Mediation fehlschlug, wartet der MA nun auf weiteres Vorgehen des LSG.

Mein Problem bei der ganzen Geschichte ist, dass ich seinen Lebenslauf gut kenne (also auch die Entstehung seiner Behinderung im Kindesalter), dass ich seinen Arbeitsplatz und seine Leistungsfähigkeit einigermaßen beurteilen kann, ihm aber letztendlich als SBV nicht helfen kann, da er nicht als schwerbehindert (ab GdB 50 ODER eben gleichgestellt) gilt.

Kann und darf ich ihm in dieser Situation z.B. vor Gericht beistehen> Inwieweit kann ich den AG „zwingen“, einen leidensgerechten Arbeitsplatz bereit zu stellen>

Und, da ein neuerliches Gutachten des Amtsarztes ergeben hat, dass sich sein Leiden gravierend verschlechtert hat, entsteht auch die Frage, ob trotz des laufenden Gleichstellungsverfahrens nicht ein Verschlimmerungsantrag sinnvoll wäre. Leider kenne ich mich dazu im Sozialrecht zu wenig aus und finde auch nicht wirklich etwas über „Abbruch eines Gleichstellungsverfahrens“ das schon gerichtsanhängig ist…

Wenn Ihr mir helfen könntet, würde ich mich sehr freuen
Und sage jetzt schon „Danke“ für all Eure Mühen

Herzliche Grüße

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Nur tote Fische schwimmen MIT dem Strom


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