Information des Integrationsamtes (Kündigung)

friehtz, Braunschweig, Wednesday, 08.07.2009, 18:18 (vor 5431 Tagen)

Hallo,

in unserer Firma wurde ein Kündigungsschutzverfahren gegen eine Mitarbeiter eingeleitet, der schon mehrere Monate arbeitsunfähig ist.
Es fanden mehrere Gespräche zwischen Personalleiter, IA, BAD, Betriebsrat und der SBV, also mir, statt.
Danach wurden vom IA Stellungnahmen durch den Betriebsrat und durch mich eingefordert. Diese gingen fristgemäß ein. In diesen Stellungnahmen widersprachen wir der beabsichtigten Kündigung.
Letztendlich wurde mir von meinem Personalleiter telefonisch mitgeteilt, dass das IA der Kündigung zugestimmt hat. Mit dieser mündlichen Auskunft möchte ich mich aber nicht zufrieden geben.
Jetzt meine Frage: Muss das IA den Betriebsrat und die SBV im Falle der Zustimmung oder Ablehnung der Kündigung informieren>

Danke!


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