§ 96 Abs. 9 SGB IX (Umgang mit BR / PR)

Max, Berlin, Thursday, 09.07.2009, 21:59 (vor 6312 Tagen)

Laut BR/PR soll sich die SBV den Raum mit der Gleichstellungsbeauftragten teilen, abseits vom Geschehen. Würde aber lieber den zentral gelegenen BR/PR-
Raum mit nutzen, auch im Hinblick auf § 99, Abs. 1.


Mit freundlichen Grüßen

Max


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