Nachträgliche Anfechtung der Wahl (Wahlen)
Kann die Wahl zum Schwerbehindertenvertreter nachträglich angefochten werden weil
a) kein Stellvertreter gewäht wurde
b) der gewählte Schwerbehindertenvertreter zusätzlich das Amt eines Ortsbürgermeisters wahrnimmt>
(Hier muss erklärt werden, dass es sich um eine andere Stadt/Gemeinde handelt als die der Arbeitsstätte)