Nachträgliche Anfechtung der Wahl (Wahlen)
Hallo P.Figge,
als Neue/Neuer hier erst einmal willkommen. :flower:
so nun zu Deinen Fragen:
Wahlanfechtung geht nur innerhalb von 2 Wochen seit Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
» a) kein Stellvertreter gewählt wurde
Nein ist aber ungeschickt, es sollte mindestens 1 Stelli gewählt werden, also noch nachwählen!
» b) der gewählte Schwerbehindertenvertreter zusätzlich das Amt eines
» Ortsbürgermeisters wahrnimmt>
» (Hier muss erklärt werden, dass es sich um eine andere Stadt/Gemeinde
» handelt als die der Arbeitsstätte)
Nein, da anderer Ort/ Gemeinde.
Schaue auch mal [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=6919#p6925]hier![/link]
Anmerkung:
Mit Anrede und Schlussfloskel lesen sich Beiträge schöner.
Bitte unbedingt Profil ergänzen!