Re: Wahl des Betriebsratsvorsitzenden (Wahlen)

Andrea W., Wednesday, 02.03.2005, 15:00 (vor 7004 Tagen) @ Ernst Gerwert

Hallo Ernst,
wenn Du ausschließlich ein SBV bist, hast du zwar Anspruch auf Teilnahme an allen Sitzungen u. kannst auch bei Dingen, die die SB betreffen mitbestimmen etc., aber ein tatsächliches BR-Mitglied bist Du nicht und kannst daher auch nicht als BR-Vorsitzender zur Wahl gestellt werden. Findet sich aber alles in der Wahlordnung und auch Hinweise im SGB IX. Lass Dich doch einfach bei der nächsten BR-Wahl als BR aufstellen, wenn Du gewählt wirst, stellt sich die Frage schon nicht mehr und das Gremium wird dann entscheiden, wen es zum Vorsitzenden haben will. Ansonsten sei froh, dass dir das Amt des BR-Vorsitzenden nicht auchnoch am Hals hängt. Müßtest eigentlich als SBV schon genügend zu tun haben oder habt ihr so wenig Beschäftigte und SChwerbehinderte und einen Betrieb, bei dem alles rund läuft> Na dann Gratulation. Gruß A.


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