Re: Wahl des Betriebsratsvorsitzenden (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 02.03.2005, 18:45 (vor 7004 Tagen) @ Ernst Gerwert

Hallo Andrea,

".....kannst auch bei Dingen, die die SB betreffen mitbestimmen etc., "

Leider hat die SchwbV keine Mitbestimmung, weder in der BR-Sitzung noch als SchwbV nach § 95 SGB IX. In der BR-Sitzung hat sie ausschließlich ein Beratungsrecht, sie kann und sollte dieses aber so geschickt einsetzen, dass sie BR-Mitglieder oder besser das gesamte Gremium überzeugt, dass diese in ihrem Sinne abstimmen.

Auch gem. § 95 SGB IX hat wird sie "nur" gehört bzw. um Stellungnahme gebeten.

Der ursprüngliche Referentenentwurf/Bundestagsvorlage sah eine "echte" Mitbestimmung vor. Diese wurde aber leider wieder wegdiskutiert.

Bernhard


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