Re: Wahl des Betriebsratsvorsitzenden (Wahlen)
Hallo Andrea,
".....kannst auch bei Dingen, die die SB betreffen mitbestimmen etc., "
Leider hat die SchwbV keine Mitbestimmung, weder in der BR-Sitzung noch als SchwbV nach § 95 SGB IX. In der BR-Sitzung hat sie ausschließlich ein Beratungsrecht, sie kann und sollte dieses aber so geschickt einsetzen, dass sie BR-Mitglieder oder besser das gesamte Gremium überzeugt, dass diese in ihrem Sinne abstimmen.
Auch gem. § 95 SGB IX hat wird sie "nur" gehört bzw. um Stellungnahme gebeten.
Der ursprüngliche Referentenentwurf/Bundestagsvorlage sah eine "echte" Mitbestimmung vor. Diese wurde aber leider wieder wegdiskutiert.
Bernhard