Bewerbungen von Schwerbehinderten (Allgemeines)
Hallo Helmut
» Eine stelle ist ausgeschrieben. Bei den Bewerbern ist keiner dabei, der
» angibt, Schwerbehindert zu sein. Somit ist keine
» Schwerbehindertenvertretung zu den Vorstellungsgesprächen nötig. Wärend
» der Gespräche, stellt sich aber heraus, das doch ein Bewerber
» Schwerbehinderteneigenschaften bsitzt. Was ist zu tun>
Der AG muss nun die SchwbV hinzuziehen, gem. § 95 Abs. 2 i.V. mit § 81 SGB IX