befristete Verletztenrente (TVöD / TV-L)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 04.08.2009, 11:01 (vor 5387 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

nur mal zur Klarstellung:
Eine Verletztenrente nach § 56 SGB VII sagt zuerst mal nix über die Arbeitsfähigkeit aus, solange es sich nicht um eine Vollrente nach § 56 Abs. 3 handelt.
Durch Umsetzung und/oder Anpassung des Arbeitsplatzes kann sehr wohl die Arbeitsfähigkeit trotz Rentenzahlung gegeben sein.
Ein Arbeitsverhältnis endet auch idR nicht automatisch, wenn eine Rente auf Zeit bewilligt wird, sofern es nicht entsprechende Tarif- oder arbeitsvertragliche Regelungen gibt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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