Wahlen (Wahlen)
Hallo Wilfried,
um eine Schwerbehindertenvertretung wählen zu können, muss es im Betrieb mindestens 5 Wahlberechtigte (Schwerbehinderte/ Gleichgestellte) geben. Siehe § 94 SGB IX. Weiters findest Du auch wenn Du auf der Startseiten links den Link "Wahlen" aufrufst.
PS: Mit Anrede und Schlussfloskel lesen sich Beiträge schöner. 