Vortrag der SBV über Wiedereingliederung (Allgemeines)
Hallo Lucki,
» In meinem Amt als Schwerbehindertenbeauftragte
Ich gehe einmal davon aus, dass Du NICHT der/die "Schwerbehindertenbeauftragte" sondern die "Vertrauensperson der Schwerbehinderten (VPSchwb)" bist.
Es gibt auch nach § 98 SGB IX den Beauftragten des Arbeitgebers für die Belangen der Schwerbehinderten. Dieses wäre Dein Partner auf AG-Seite.
Bitte doch auf die richtige Bezeichnung achten, wäre ungeschickt wenn der AG diese anmerken würde, dass Du deine Bezeichnung im Mandat nicht kennen würdest.