Vortrag der SBV über Wiedereingliederung (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 20.08.2009, 11:53 (vor 6273 Tagen) @ Lucki

Hallo Lucki,

» In meinem Amt als Schwerbehindertenbeauftragte
Ich gehe einmal davon aus, dass Du NICHT der/die "Schwerbehindertenbeauftragte" sondern die "Vertrauensperson der Schwerbehinderten (VPSchwb)" bist. ;-)

Es gibt auch nach § 98 SGB IX den Beauftragten des Arbeitgebers für die Belangen der Schwerbehinderten. Dieses wäre Dein Partner auf AG-Seite.

Bitte doch auf die richtige Bezeichnung achten, wäre ungeschickt wenn der AG diese anmerken würde, dass Du deine Bezeichnung im Mandat nicht kennen würdest.


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