Vortrag der SBV über Wiedereingliederung (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 20.08.2009, 13:01 (vor 6273 Tagen) @ Lucki

Hallo Lucki,

die Rechtsgrundlage für uns SchwbV/VPSchwb ist das SGB IX Teil II; hier der § 94 SGB IX

...werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt.


Aber lese auch einmal diesen Beitrag:

Was tut der Schwerbehindertenbeauftragte>

,,,,
#Er erstellt ein Verzeichnis aller schwerbehinderten Angestellen,

und legt seinem zuständigen Arbeitsamt einmal jährlich bis spätestens zum 31. März die Daten vor, die zur Berechnung der Beschäftigungspflicht benötigt werden.

Er erteilt dem Beauftragten der Bundesanstalt für Arbeit und des Integrationsamtes auf Verlangen Auskünfte, soweit diese für die Belange der Schwerbehinderten nötig sind und Betriebs- oder Dienstgeheimnisse nicht gefährden

und meldet dem zuständigen Arbeitsamt den Schwerbehindertenvertreter.

Das ist der BASchwb gem. § 98 SGB IX.


PS: Wenn andere von einer Brücke springen springst Du doch auch nicht oder> ;-)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion