Stellvertreter - Freistellung (Freistellung)

Peter H., Tuesday, 08.03.2005, 15:20 (vor 6997 Tagen)

Hallo,

vor zwei Jahren hat sich unser Schwerbehindertenvertreter aus privaten Gründen frei stellen lassen.

Sein Vertreter hat in dieser Zeit seine Aufgabe übernommen und auch an allen Sitzungen des Personalrates (ich bin da der Vorsitzende) teilgenommen.

Nun kommt der eigentliche Schwerbehindertenvertreter wieder!

Hat er trotz zweijähriger Freistellung noch das Recht, wieder als Vorsitzender tätig zu werden> Gibt es da irgendwelche zeitlichen Begrenzungen>

Vielen Dank!


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