Re: Stellvertreter - Freistellung (Freistellung)

hackenberger, Tuesday, 08.03.2005, 18:40 (vor 6997 Tagen) @ Peter H.

Hallo,

sofern die gewählte Vertrauensperson sein Mandat nicht niedergelegt hat ist er weiter díe gewählte Vertrauensperson und somit im Mandat und ist daher auch verpflichet sein Mandat wahrzunehmen. Er war nur 2 Jahre verhindert und daher hatte zu recht sein Vertreter die Aufgaben wahrgenomen. Es ist für den Vertreter vermutlich nun etwas hart wieder "in die Vertretung zurückzukehren". Möglicher weise ist es ja ein Fakt für die nächsten Wahlen. Ich denke aber auch, dass der Koll. nachvollziehbare Gründe hatte eine Auszeit zu nehmen.

Bernhard


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