Leistungsentgelt (TVöD / TV-L)

hackenberger, Monday, 24.08.2009, 20:55 (vor 5366 Tagen) @ Conny

Hallo Conny,

» Eine wichtige Frage habe ich noch. Ist es in dem Zusammenhang eigentlich
» gerecht, wenn z.B. Mutterschutz oder Kranktage wegen Arbeitsunfall als
» unschädlich bei der Berechnung gelten sollten>
genau darauf zielt doch meine Anregung ab. Doch auch der Mutterschutz und Arbeitsunfall bzw. die Abwesenheit aus diesen Gründen muss belegt/ nachgewiesen werden. Daher wenn man für Schwerbehinderte die berechtiget Gleichbehandlung hier haben will, dann auch Gleichbehandlung beim Thema "Nachweis des Grundes der Verhinderung/ Abwesenheit". Es kann das Eine nicht oder das Andere geben.

PS: Ich hatte es so geregelt und keine Probleme gehabt. Der AG muss übrigens immer notfalls belegen woher er sein Wissen hat. Daher sollte (müsste) man bei einer solchen Regelung die anderweitige Nutzung dieser so gewonnenen Erkenntnisse ausschließen (Verwertungsverbot) bzw. eine Zweckbindung dieser Daten vereinbaren.


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