Drogen (Kündigung)

hackenberger, Monday, 31.08.2009, 10:31 (vor 5378 Tagen) @ Lichtenberg

» Hallo Helmut,

hier einmal ein Auszug aus der aktullen Tabelle zur Zuerkennung eines GdB

Möglicher GdB bei Drogenabhängigkeit

Eine Drogenabhängigkeit liegt vor, wenn ein chronischer Gebrauch von Rauschmitteln zu einer körperlichen und/oder psychischen Abhängigkeit mit entsprechender psychischer Veränderung und sozialen Einordnungsschwierigkeiten geführt hat.

Der GdB/MdE-Grad ist je nach psychischer Veränderung und sozialen Anpassungsschwierigkeiten auf mindestens 50 einzuschätzen

Ist bei nachgewiesener Abhängigkeit eine Entziehungsbehandlung durchgeführt worden, muss eine Heilungsbewährung abgewartet werden (im allgemeinen zwei Jahre). Während dieser Zeit ist in der Regel ein GdB/MdE-Grad von 30 anzunehmen.

Es ist also nichtso, dass grundsätzlich eine Drogenabhängigkeit zu einer Zuerkennung eines GdB führt, was auch verständlich ist. Es isr auch hier so wie bei der Drogen Alkohol, dass es zu einer Zuerkennung eines GdB kommen kann, sofern eine Entziehungsbehandlung durchgeführt wurde.

Der besondere Kündigungsschutz gem § 85 SGB IX greift frühstens nach 3 Wochen sofern Der besondere Kündigungsschutz greift nicht

• innerhalb der ersten 3 Wochen nach Antragstellung beim Versorgungsamt, wenn kein Gutachten erforderlich ist, weiteres siehe [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9360#p9361]hier[/link]!


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