Einschaltung der VP auch bei GdB 30? (Allgemeines)
Hallo Paco,
» Muss die VP dann nicht in Kenntnis gesetzt werden>
Sie müsste vorher gem § 95 (2) beteiligt werden. Weiter muss hier ggf. der § 84 (1) beachtet angewandt werden. Weil wie im § 84 (1) (1) "Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können".
Und eine Abmahnung könnte weile ggf. Vorstufe zur Kündigung, zu mindest bei weiteren Abmahnungen, zur Kündigung führen könnte und der Satz 1 expliziert von Können/könnte spricht.
Auch Gleichgestellte fallen unter die Regelungen des SGB IX mit Ausnahme der Nachteilsausgleiche und Zusatzurlaub.