Bewerbungsverfahren - fehlendes Anforderungskriterium (TVöD / TV-L)

Gudrun, NRW, Wednesday, 02.09.2009, 18:06 (vor 5357 Tagen)

Hallo,

ich benötige Eure Hilfe:

Ich bin die VP bei einer Kommune in NRW.

Von der Dienststelle wurde intern eine Stelle ausgeschrieben (Bes. Gr. A 8 BBO/Entgeltgruppe 8 TVöD). Erwartet wurden lt. Stellenausschreibung von den Bewerbern u. a. Laufbahnprüfung mittlerer Dienst oder Angestelltenlehrgang I. Auf diese Stelle hat sich auch ein schwerbehinderter Kollege beworben. Der Kollege ist bereits über 50 Jahre alt und bisher in E 6 TVöD eingruppiert. In seinem bisherigen Bereich gibt es für ihn keine Perspektive beruflich weiter zu kommen bzw. in E 8 TVöD aufzusteigen, daher hat er sich jetzt auf diese Stelle beworben. Leider fehlt dem Kollegen die geforderte Voraussetzung Angestelltenlehrgang I bzw. Laufbahnprüfung mittlerer Dienst.

Die Dienststelle kommt jetzt zu dem Ergebnis, dass der Bewerber nicht das Anforderungskriterium "Laufbahnprüfung m.D. bzw. A I" erfüllt und beabsichtigt ist, ihm daher eine Absage zu schicken und ihn nicht zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Die Ausnahme der Regelung nach § 3 der Anlage 3 zu § 25 BAT greift nach Meinung der Dienststelle in diesem Fall nicht, weil diese Ausnahmevorschrift für "Angestellte" geschaffen wurde, die entsprechende Aufgaben der höheren Vergütungsgruppe bereits wahrnehmen. Ab dem 40. Lebensjahr kann diesen Personen eine sonst nur mit A I erreichbare Vergütung gezahlt werden. Diese Regelung zielte nur auf die Vergütung ab ersetzte aber nicht (auch nicht in einer Fiktion) das Vorliegen einer Prüfung A I (oder Laufbahnbefähigung m.D.). Bei dem schwerbehinderten Bewerber geht es aber nicht um diese höhere Vergütung auf dem bisherigen Arbeitsplatz sondern um die grundsätzlich notwendige Befähigung für die ausgeschriebene Stelle.

Fehlt es dem Bewerber also offensichtlich an der Eignung, so dass er nicht zum Vorstellungsgespräch einzuladen ist.

Wie kann ich die Dienststelle überzeugen, dass der Bewerber über eine entsprechende Lebenserfahrung wie auch Diensterfahrung verfügt, um entsprechende höherwertige Aufgaben (die ausgeschriebene Stelle) erfüllen zu können.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Liebe Grüße
Gudrun;-)


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