Aufzug im Rathaus (Hilfsmittel)

leocw ⌂, Wednesday, 16.09.2009, 10:48 (vor 5339 Tagen)

Hallo,

für mich als Vertrauensperson (VP) der Schwerbehinderten einer Stadtverwaltung ergibt sich folgendes Problem.

Vor ca. 6 Jahren haben wir unser Rathaus vollständig neu renoviert. Hierbei wurde eine barrierefreie Erschließung angeblich durch das Amt für Denkmalschutz abgelehnt, bzw verworfen und es wurde nicht barrierefrei saniert bzw. umgebaut.

Durch diese Entscheidung können wir keine "gehbehinderten" Auszubildende oder Arbeitnehmer im Rathaus einstellen. Ebenso können "gehbehinderte" Bürger den 1., 2 und 3 Stock (Stadtkasse, Bürgermeister, Bauamt etc.) nicht barrierefrei erreichen.

Nun meine Frage: Steht die Entscheidung des Denkmalschutzes über das Recht unserer behinderten Menschen (SGB)>

Ich habe auch gehört, dass öffentliche Gebäude bei Sanierung bzw. Neubau barrierefrei gebaut werden müssen und dass bei anderen Kommunen denkmalgeschützte Rathäuser doch barrierefrei saniert werden konnten.

Kennt einer von euch die genauen Gesetzesvorlagen und hat Tipps für mich>

Vielen Dank, Gruß Leo

--
Leo Porzelt
VP der SbV
bei der Stadt Hallstadt
Marktplatz 2
96103 Hallstadt
E-Mail: leo.porzelt@hallstadt.de


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion