Aufzug im Rathaus (Hilfsmittel)

Deafsaxonia, München (Bayern), Wednesday, 16.09.2009, 12:21 (vor 5339 Tagen) @ hackenberger

Noch ein kleiner Hinweis:
Beim Rathaus handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung der Kommune, also gilt hier das jeweilige Landesgleichstellungsgesetz.


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