Aufzug im Rathaus (Hilfsmittel)
Noch ein kleiner Hinweis:
Beim Rathaus handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung der Kommune, also gilt hier das jeweilige Landesgleichstellungsgesetz.
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Beim Rathaus handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung der Kommune, also gilt hier das jeweilige Landesgleichstellungsgesetz.
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