Info an SBV wg. Vorladung/Einladung zum Betriebsarzt? (Allgemeines)
Info der SBV wg. Vorladung zum Betriebsarzt>
Liebe Forumianer,
bei uns wird die SBV regelmäßig über "Einladung" zum Betriebsarzt bei längerer AU nicht informiert.
In diesen Gesprächen wird zwischen SB und Betriebsarzt erörtert, inwieweit die Folgen der Behinderung/Krankheit den MA in der Ausübung seiner Tätigkeit einschränken, ggf. wie dem entgegengewirkt werden kann. Dabei werden auch mögliche betriebliche Ursachen für die AU herausgestellt.
Unsere Personalabteilung ist für diese Einladungen verantwortlich und begründet das Verfahren mit ihrer Fürsorgepflicht, sieht aber keine Notwendigkeit zur Information an die SBV.
Ist dieses Verfahren o.k., oder fällt das auch unter §95 SGB9, wenn ja, wie kann ich meine Teilnahme an diesen Einladungen begründen>
Kann die wiederholte Nichtberücksichtigung der SBV dabei ein Indiz für
einen Verstoß gegen das AGG sein>
Viele Grüße
Paco