Aufnahme / Einwände Niederschrift (Umgang mit BR / PR)

sedov, Wednesday, 23.09.2009, 22:10 (vor 6236 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,
»
» Falls dies ein TOP war, müsste Deinem Antrag entsprochen werden oder ein
» Beschluss gefasst werden, der diesen Wortlaut enthält. ;-)


Hier liegt das nächste Problem:
Obwohl von mir als TOP eingereicht, wurde es nicht als eigener TOP anerkannt, sondern nur unter Verschiedenes behandelt, mit der Begründung: Bei dieser Angelegenheit handelt es sich nicht ausschließlich um schwb Angelegenheit sondern um alle Mitarbeiter, deshalb kann die SBV diesen TOP nicht ansetzen lassen.

Der PR beruft sich darauf, dass nichts von SBV und JAV in die Niederschrift aufgenommen werden muss, nur PR-Dinge.
Dies kann aber doch nicht sein, wenn der PR eindeutig die Dinge falsch niederschreibt oder verdreht, nur damit er gut da steht und man ihnen nichts anhaben kann.

Ich habe da was gefunden, weiß aber nicht genau, ob man es hier anwendbar ist:
Vergleichbare Vorschriften: § 41 BPersVG, § 34 Abs. 1, 2 BetrVG
.............
4 Einwände gegen Inhalte der Niederschrift können von jedem Teilnehmer schriftlich und unverzüglich vorgebracht werden. Sie führen aber nicht zur Änderung der Sitzungsniederschrift, sondern sind dieser beizufügen. Den Personalratsmitgliedern steht ein uneingeschränktes Einsichtsrecht in die Niederschrift zu. Ob sie ein Anspruch auf Anfertigung einer Abschrift haben, kann in der Geschäftsordnung geregelt werden. Ersatzmitglieder haben nur dann Einsichtsrecht, wenn sie an der entsprechenden Sitzung teilgenommen haben. Darüber hinaus steht zur Vorbereitung einer Sitzung, an der sie teilnehmen, natürlich ihnen auch das Einsichtsrecht in Niederschriften vergangener Sitzungen zu. Haben Personalratsmitglieder, ggf. Ersatzmitglieder, Einwände gegen die Niederschrift, so müssen sie dies unverzüglich schriftlich dem Vorsitzenden mitteilen. Diese sind dann ohne Prüfung der entsprechenden Niederschrift beizufügen. Sind die Unterzeichner der Niederschrift (Vorsitzender und ein Personalratsmitglied) mit den Einwänden einverstanden, so kann die Niederschrift berichtigt werden.

Das Kuriose ist, das bisher immer alles in die Niederschrift aufgenommen wurde. Auf Vorschlag der SBV....Die SBV weist darauf hin.....usw. usw..
Nun wird es mal unangenehm für den PR und schon soll es nicht mehr passen.

Wie schon erwähnt, ich kann im Moment nur mit Urteilen, Gesetzestexten, Kommentaren kommen, da ja sogar abgelehnt wird, dass der PR sich überhaupt für schwb Mitarbeiter einsetzen muss. Dafür wäre die SBV ja da. Die wollen mich nur mürbe machen und das darf ich nicht zulassen. Deshalb immr sachlich mit Gesetzestexten usw. antworten, bis die keine Lust mehr darauf haben.
Danke und Gruß
sedov


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