Aufnahme / Einwände Niederschrift (Umgang mit BR / PR)
Hallo "sedov",
Hier ein Auszug aus dem Knittelkommentar betreffend Deines Anliegens.
§ 95 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung, Abs. 4
Rn 60
Die Schwerbehindertenvertretung hat auch das Recht, Angelegenheiten der Schwerbehinderten auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung setzen zu lassen. Deshalb sind die Schwerbehindertenvertreter rechtzeitig über den Termin der nächsten Sitzung zu informieren, hierzu einzuladen und ist ihnen die Tagesordnung mitzuteilen.
Entscheidend ist "auf die TO der nächsten Sitzung", die TO der aktuellen Sitzung kann nur mit einstimmigem Beschluss des gesamten Gremiums erfolgen.
Weiter, das Protokoll wird von Schriftführer erstellt und vom Vorsitzenden unterzeichnet. Jeder Teilnehmer kann Änderungen schriftlich einbringen, diese werden als Anlage dem bestehenden und unterschriebenen Protokoll beigefügt. Bedeutet auch, das alte unterschriebene Protokoll wird nicht verändert, so die Rechtslage.