Nachträglich MdE-Bescheid gefunden (Kündigung)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Thursday, 24.09.2009, 08:11 (vor 5354 Tagen) @ birte

Hallo Birte,

leider nein...

Die Kündigung hat Gültigkeit, sofern die Mitarbeiterin keinen GdB von mindestens 50 hat oder gleichgestellt ist.
Der erweiterte Kündigungsschutz nach SGB IX bezieht sich nur auf den Personenkreis der Schwerbehinderten und deren Gleichgestellten. (siehe ab § 85 SGB IX)

Außerdem wäre eine Kündigung bei Schwerbehinderten unwirksam, wenn zuerst die Kündigung ausgesprochen würde und dann erst das Integrationsamt durch den AG um Zustimmung gebeten wird.

Unverständlich ist mir allerdings, dass du ein Schreiben des Integrationsamtes erhalten hast "... mit der Bitte um Zustimmung zur Kündigung". Doch wohl eher um Stellungnahme bzw. Erörterung...

Grüßle
Jürgen


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