Nachträglich MdE-Bescheid gefunden (Kündigung)

hackenberger, Wednesday, 14.10.2009, 07:37 (vor 5334 Tagen) @ birte

Hallo Birte,

Der Begriff "Grad der Behinderung" löste 1986 die Bezeichnung „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ (MdE) ab, da der Grad der Behinderung keineswegs zwangsläufig Auswirkungen im Arbeits- und Berufsleben hat. Der Begriff MdE existiert heute noch im Bereich der Unfallrenten, Opferentschädigung und Kriegsopferversorgung.

Nach der Feststellung eines Behinderungsgrades erhält man keine Rente. Das Ziel ist der Ausgleich des "krankheitsbedingten Nachteiles". Je nach Behinderungsgrad erhält man so steuerliche Vorteile, vermehrten Kündigungsschutz sowie andere spezielle Vergünstigungen. Über die verschiedenen Ansprüche und Leistungen kann man sich bei den Versorgungsämtern informieren.

Quelle: http://weiss.de/krankheiten/fibro/rente-prozente/gdb-mde/

Es wäre hier ggf. durchaus sinnhaft gewesen, wenn die/ der Betroffene im Vorfeld ggf. auch einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt hätte. Denn es könnte ja sein, dass außer der Schädigung welcher zur Zuerkennung des MdE geführt hat, noch weiter gesundheitliche Schädigungen welche insgesamt zu einer Zuerkennung eines höheren GdB geführt hätte gegeben waren, auch wäre u.U. eine rechtzeitige Antragstellung auf Zuerkennung einer Gleichstellung sinnhaft gewesen.

Aber alles im konkreten Fall ein "wäre wenn". :-(
Vielleicht aber einmal ein Fall für ein Thema einer SchwbV Infos an die Koll. oder für eine Schwerbehindertenversammlung.

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